Chatbots, Deepfakes, AI Act: die neue Kennzeichnungspflicht ab August 2026 (Online-Veranstaltung)
Aufgrund der EU KI-Verordnung (AI Act) gelten mit dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Der Vortrag geht der Frage nach, was nach Art. 50 KI-VO auf welche Weise gekennzeichnet werden muss und wie sich die neuen Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen. Dabei geht es nicht nur um die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten wie Bildern, Videos, Audioinhalten oder bestimmten Texten, sondern auch um Transparenzpflichten für Entwickler bzw. Anbieter von KI-Systemen – etwa bei der technischen Kennzeichnung von KI-Ausgaben oder der Gestaltung von KI-gestützten Interaktionen.
Zwischen erlaubter Nutzung und Täuschung: Fälle aus der Praxis
Anhand von Praxisbeispiele wird erläutert, wann ein Hinweis erforderlich ist, welche Ausnahmen bestehen und welche Anforderungen an eine wirksame Kennzeichnung gestellt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Deepfakes, KI-generierten Inhalten in Werbung und Kommunikation sowie der Abgrenzung zwischen zulässiger Nutzung und täuschender Darstellung. Zudem werden Schnittstellen zu weiteren Regelwerken wie DSGVO, DSA und UWG beleuchtet.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Der Vortrag zeigt auf, welche organisatorischen Maßnahmen Unternehmen ergreifen sollten, um die neuen Transparenzpflichten rechtssicher umzusetzen – von der Prüfung bestehender KI-Anwendungen über interne Prozesse bis hin zur Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. Zum Abschluss bleibt ausreichend Raum für Fragen und Diskussion.
Veranstalter: DAB Digitalagentur Berlin
Datum/Zeit
19.08.2026
10:00 - 11:00 Uhr
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