Der Digital Service Act – Was daraus für das digitale Business folgt

Veranstalter: SIBB e.V.

In dem Webinar beleuchten Rechtsanwältin Marlene Schreiber und Rechtsanwalt Daniel Schätzle insbesondere:

• ob Ihr Unternehmen unter den DSA fällt,

• welche wesentlichen Pflichten Sie treffen und

• wie Sie haften.

Der Digital Services Act soll in Europa für ein sicheres, vorhersehbares sowie verantwortungsvolleres Online-Umfeld sorgen. Der DSA ist bereits am 16. November 2022 in Kraft getreten und entfaltet seine vollständige Geltung ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Doch welche Unternehmen fallen darunter und welche Pflichten ergeben sich aus dem DSA? Bei Nichtbeachtung der DSA-Vorschriften können Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres fällig werden.

Sie sind eine Online-Plattform, Online-Shop Betreiber, Software-as-a-Service Anbieter, Online-Marktplatzanbieter oder Anbieter eines digitalen Vermittlungsdienstes und wissen nicht, ob sie unter den Anwendungsbereich des DSA fallen und welche Vorkehrungen Sie schaffen müssen, um keine Bußgelder zahlen zu müssen?

Datum/Zeit
04.07.2023
13:00 - 14:00 Uhr

>> Hier geht es zur Anmeldung!